ALLGEMEINE VERTRAGSBEDINGUNGEN

Für Studioaufnahmen – Telefonansagen, Voice-over für TV- und Internet-Spots, TV-Patronanzen, Industriefilme (Doku-, Image- , Marketing-, Schulungsfilm, E-Learning u.Ä.) gelten die AGBs von VOICE – Verein für Leistungsschutz der Sprecher und Darsteller (sprecherverein.at).

Bei Absage durch den Auftraggeber innerhalb von 24 Stunden vor dem vereinbarten Aufnahmetermin wird ein Ausfallhonorar von 70% der vereinbarten Honorarsumme verrechnet.

Lesungen und andere künstlerische Auftritte und Leistungen (musikalisch-literarische Programme, Performances, Workshops u.Ä.): Bei Absage durch den Auftraggeber innerhalb von 30 Tagen vor dem vereinbarten Veranstaltungstermin wird ein Ausfallhonorar von 50%, bei Absage innerhalb von 24 Stunden vor dem vereinbarten Veranstaltungstermin ein Ausfallhonorar von 100% der vereinbarten Honorarsumme verrechnet.